Veröffentlichung der neuen mFUND-Förderrichtlinie

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Veröffentlichung der neuen mFUND-Förderrichtlinie

Mit dem mFUND unterstützt das BMVI seit 2016 datenbasierte Innovationen und die Entwicklung digitaler Anwendungen über alle Verkehrsträger. Bisher wurden 220 Millionen Euro investiert. Das Programm ist auf eine erfreulich hohe Resonanz gestoßen: Über 1.000 Projektvorschläge mit rund 3.200 beteiligten Akteuren wurden eingereicht, 350 Projekte wurden inzwischen zur Förderung ausgewählt. In 80 Prozent der geförderten Projekte sind KMU beteiligt, in jedem dritten Projekt ist ein Startup Teil des Konsortiums. Für die zweite Programmphase ab 2021 sind 250 Millionen Euro eingeplant.

Am 1. Oktober 2021 tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie zum mFUND in Kraft. Die weiterentwickelte Förderrichtlinie führt den erfolgreichen Portfolioansatz des mFUND fort, der sich am Themenspektrum des BMVI orientiert. Die stufenweise Weiterentwicklung von Ideen im Rahmen von zwei Förderlinien bleibt bestehen. Um innovative Projekte bereits in frühen Entwicklungsstadien noch besser fördern zu können, wird der mFUND um ein Modul für eine Mikroprojektfinanzierung erweitert. Die neue Förderrichtlinie bildet die rechtliche Grundlage, um auch in Zukunft erfolgreich Dateninnovationen für die Mobilität 4.0 fördern zu können.

Förderlinie 1

In der Förderlinie 1 können weiterhin fortlaufend und ohne Stichtag Ideen für Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Felduntersuchungen eingereicht werden, die einen ausgeprägten Bezug zu Daten aufweisen und thematisch in den Geschäftsbereich des BMVI passen. In der neuen Förderrichtlinie sind die maximale Laufzeit sowie Fördersumme gegenüber der alten Förderrichtlinie erhöht worden.
Zukünftig gibt es auch in Förderlinie 1 Förderaufrufe, die die Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie konkretisieren. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Skizzen wird auch weiterhin in regelmäßigen Gutachtersitzungen entschieden.

Förderlinie 2

In der Förderlinie 2 zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten bleiben der bisherige Förderrahmen und die bewährte Praxis der Förderaufrufe auch weiterhin bestehen.

mFUND-Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“

Das erfolgreiche gestartete Förderangebot im Rahmen des § 17 Satz 1 Nr. 2 Investitionsgesetz Kohleregionen wird ebenfalls fortgeführt.

Nächste Förderaufrufe

In Kürze werden für die jeweiligen Programmschienen eigene Förderaufrufe veröffentlicht, über die das BMVI gesondert informieren wird.